Geändert am: 2021-07-01
Habe ich die Rundumversicherung mit Chapka abgeschlossen, bin ich durch sie abgesichert, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 48 Stunden dauert oder es sich um einen Todesfall handelt und ich die notwendigen Nachweise vorweisen kann (Krankenhausaufenthaltsbescheinigung + ausführliches ärztliches Attest + Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses).
Stornieren kann ich meine Reise bei Todesfall oder Krankenhausaufenthalt:
- eines Mitglieds der engen Familie: Ehepartner/Ehepartnerin, dessen oder deren Vor- oder Nachfahren, Schwester, Bruder, Schwäger*in, Schwiegertocher, Schwiegersohn, Schwiegermutter, Schwiegervater, gesetzlicher Vormund (unabhängig dessen Wohnsitzlandes) oder eine Person, die mit meinem Vormund zusammenlebt
- meiner beruflichen Vertretung, wie auf der Bescheinigung angegeben
- der Person, die mit der Betreuung meiner minderjährigen Kinder beauftragt ist, wie auf der Bescheinigung angegeben
Nur ein Name kann auf der Bescheinigung als berufliche Vertretung oder Kinderbetreuung angegeben werden.
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