Geändert am: 2021-07-01
Habe ich die Rundumversicherung mit Chapka abgeschlossen, bin ich durch sie abgesichert. Dies ist nur der Fall, wenn ich eine vom Gesundheitsamt deklarierte Kontaktperson bin, mein Abreisedatum in der Quarantänezeit liegt und ich den erforderlichen Nachweis der zuständigen Behörde (Quarantänemitteilung des Gesundheitsamtes) vorzeigen kann. Ich kann meine Reise vor der Abreise stornieren und mir werden entstandene Kosten erstattet (einige Kosten sind nicht abgedeckt, z. B. Visagebühren, Luftverkehrssteuer, Dossierkosten und die aufgeführten Selbstbehalte)
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